Ausbildung im BVL auf modernsten Fluggeräten

Wie wird man Segelflieger?


In der BVL-Segelfluggruppe bieten wir die Ausbildung zum Segelflugzeugführer und Motorseglerführer an. Wir haben 2 doppelsitzige und 2 einsitzige Segelflugzeuge, sowie einen Motorsegler und ein Schleppflugzeug für die Startart F-Schlepp, die wir neben dem "Windenschlepp" zusätzlich durchführen.

Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn zum Segelflugzeugführer beträgt 14 Jahre. Den "Luftfahrer-Schein" (also die Lizenz für Segelflugzeugführer) bekommt man mit frühestens 16  Jahren ausgehändigt.
Entscheidet man sich, die Ausbildung ausschließlich auf dem Motorsegler durchzuführen, um die Europäische Lizenz für Privatpiloten mit einer Klassenberechtigung für Motorsegler zu erwerben, so kann diese Ausbildung erst mit 16 Jahren begonnen werden, sodass die Lizenz (PPL A)* nach JAR FCL1)** mit frühestens 17 Jahren erteilt wird. Ein Höchstalter für beide Lizenzen gibt es nicht.

Zunächst muss man zur Ausbildung Vereinsmitglied werden, denn nur Mitglieder können im Verein ausgebildet werden. Dazu braucht man ein fliegerärztliches und augenärztliches Tauglichkeitszeugnis. Das ist aber kein Grund zur Beunruhigung, denn diese Gutachten sagen nur aus, ob man fit genug ist, ein Flugzeug allein zu steuern. Eine Brille ist in der Regel kein Hindernis, um zu Fliegen! Somit steht fast jedem der Weg zur Fliegerei offen.



Die theoretische Ausbildung (Segelflug und Motorsegler)

Im Winterhalbjahr findet der theoretische Teil der Ausbildung statt, der aus sieben Fächern besteht:
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Aerodynamik
  • Menschliches Leistungsvermögen


Der Unterricht wird durch kompetente Fluglehrer im Schulungsraum des BVL am Bremer Flughafen durchgeführt.

Parallel mit dem theoretischen Unterricht wird ein Lehrgang zum Erwerb des Funksprechzeugnisses (BZF) durchgeführt. Das BZF ist Voraussetzung für den Erwerb der Flugzeugführerlizenz.




Praktische Ausbildung Segelflug

Die Ausbildung erfolgt auf vier vereinseigenen Segelflugzeugen und wird durch insgesamt
10 Fluglehrer betreut und durchgeführt. In der Ausbildung werden insgesamt 25 Flugstunden gefordert, wobei der Flugschüler 15 Stunden im Alleinflug absolvieren muss. Mit Fluglehrer werden ca. 50-60 Starts auf einem für den Schulbetrieb zugelassenen Doppelsitzer durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt sowohl an der Winde (Windenschlepp), als auch hinter einer
Motormaschine (F-Schlepp).
.
A-Prüfung

Es folgen die ersten 3 Alleinflüge im doppelsitzigem Segelflugzeug. Danach fliegt der Flugschüler zu 80% allein im Einsitzer. Von Zeit zu Zeit erfolgen Übungsflüge mit Fluglehrer zur weiteren Ausbildung.

B- und C- Prüfung

Je nach Leistungsstand des Flugschülers folgt die B- und C-Prüfung, die ebenfalls vom Schüler allein absolviert und vom Fluglehrer abgenommen wird.
Nach bestandener theoretischer Prüfung wird vom Flugschüler ein 50-Kilometer-Streckenflug alleine vorbereitet und im einsitzigen Segelflugzeug geflogen. Ein Teil der Ausbildung kann auch mit dem Motorsegler erfolgen.
Nach Bestehen der praktischen Prüfung beim Luftamt Bremen ist man Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer und darf nach vorheriger Einweisung eigenverantwortlich einsitzige und doppelsitzige Segelflugzeuge führen.
Die Segelflugausbildung kann in ca. 2 1/2 Jahren durchgeführt werden und kostet ca. 1900 Euro (ca. 640 Euro / Jahr) für Jugendliche und ca. 2600 Euro (ca. 870 Euro / Jahr) für Erwachsene (zzgl. behördl. Gebühren).




Praktische Ausbildung zum PPL (A)* mit Klassenberechtigung Reisemotorsegler

Die Ausbildung erfolgt auf dem vereinseigenen Motorsegler.
Sie verläuft ähnlich wie der Segelflugausbildung. Zunächst werden Übungsflüge mit Fluglehrer durchgeführt - mit und ohne Motor. Nach ca. 60 – 70 Starts ist der Flugschüler im allgemeinen soweit, dass er alleine fliegen kann. Danach werden weitere Ausbildungsabschnitte mit Fluglehrer erflogen, die in Alleinflügen geübt werden. Auch bei dieser Ausbildung muss zunächst eine theoretische Prüfung in den o.g. Fächern erfolgreich abgelegt werden. Zum Ende der Ausbildung führt der Flugschüler einen selbständig vorbereiteten 270 km Navigations-Dreiecksflug durch, der allein geflogen wird. Dann gilt es nur noch die praktische Prüfung zu bestehen.
Es sind mindestens 45 Std. zu fliegen um den praktischen Teil abzuschließen.
Nach bestandener praktischer Prüfung ist man Inhaber einer Privatpiloten-Lizenz (PPL A) und darf eigenverantwortlich einen Reisemotorsegler europaweit führen.
Die Motorseglerausbildung kann in 2 Jahren durchgeführt werden und kostet ca. 3600 Euro (ca. 1800 Euro / Jahr) für Jugendliche und ca. 4200 Euro (ca. 2100 Euro / Jahr) für Erwachsene (zzgl. behördl. Gebühren).



* Privat Piloten Lizenz
** Joint Aviation Regulation Flight Crew Lizenz

10.09.2010

Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen