20.01.2009
Die Ausbildung

Unsere BVL - Ultraleichtflugschule ist beim Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Arero Club unter DAeC Reg.-Nr. 2062 angemeldet. Wir bilden nach den Ausbildungsrichtlinien zum Erwerb der Sportpilotenlizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge SPL-F aus.

An erster Stelle steht das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis.

Das der Fliegerarzt sein OK gibt ist die Grundvoraussetzung für den Ausbildungsbeginn. Hier passiert nichts Weltbewegendes. Es wird nur eine allgemeine gute Gesundheit und Unversehrtheit vorausgesetzt.
Sie erhalten das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis Klasse 2. Je nachdem, wie alt Sie sind, ist dieses sog. Medical unterschiedlich lange gültig und muss in nachfolgenden Abständen erneuert werden.



Lebensalter            Gültigkeitsdauer

Bis 40 Jahre             5 Jahre
Bis 60 Jahre             2 Jahre
Ab 61 Jahre              1 Jahr




Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann mit der Ausbildung beginnen und mit 17 Jahren die Sportpilotenlizenz nach bestandenen Prüfungen erhalten. Weiterhin müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis bei Ihrer Gemeinde beantragen. Ebenso ist eine  erfolgreiche Teilnahme an “Sofortmaßnahmen am Unfallort” nachzuweisen. Ersatzweise wird die Kopie des Kfz-Führerscheins, ausgestellt nach 1972, anerkannt.

Ausbildungsverlauf

Ohne Theorie geht auch hier nichts. Theoriestunden in Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen stehen auf dem Programm. Insgesamt sind dafür  mindestens 60 Schulstunden zu absolvieren. In einer theoretischen Prüfung wird das erlernte Wissen in einem Multiple-Choice-Verfahren abgefragt.
Umgesetzt wird das Gelernte in mindestens 30 Flugstunden, bevor es zur Prüfung geht. Bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, ist für den Erhalt der Lizenz lediglich eine Einweisung auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durch einen dazu berechtigten Fluglehrer notwendig. Segelflugzeugführer benötigen eine praktische Erfahrung auf Ultraleichtflugzeugen von mindestens 10 Flugstunden und müssen eine reduzierte Theorieprüfung ablegen.
In der Regel fangen wir mit der praktischen Ausbildung an.  Dazu stehen ihnen 5 Fluglehrer zur Verfügung. Wir bilden ganzjährig aus. Die Flugzeuge verfügen über eine gute Belüftung bzw. Heizung.
Der Theorieunterricht wird als Blockunterricht nach Absprache, meistens an Wochenenden, in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Rotenburg oder am Flughafen Bremen durchgeführt.
Weitere Informationen können sie sich im Downloadbereich herunterladen, oder erfragen unter:

Ausbildungsleiter: Thomas Friese Tel. 04202 - 82103